Förderung Österreich

Die richtigen Förderungen in Österreich reduzieren die Anschaffungskosten deines Balkonkraftwerks um bis zu fünfzig Prozent und verkürzen die Amortisation oft auf weniger als zwei Jahre. Bund, Länder und Gemeinden bieten Zuschüsse, steuerliche Vorteile und zinsgünstige Kredite, die sich mit etwas Planung optimal kombinieren lassen.

Bundesförderung und EAG-Investitionszuschuss

Der wichtigste Topf auf Bundesebene ist der Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)-Investitionszuschuss, den die E-Control jährlich in mehreren Calls vergibt. Für Kleinanlagen bis einem Kilowattpeak – also typische Mini-PV-Sets für Balkon oder Terrasse – beträgt der Zuschuss 285 Euro pauschal, sofern die Anlage nach dem 1. Jänner 2023 in Betrieb geht. Beantragt wird digital über das Förderportal, wobei Rechnung, Zählpunktnummer und Fotodokumentation des Montageorts hochgeladen werden. Nach positiver Prüfung zahlt die Abwicklungsstelle den Betrag binnen acht Wochen aus, sodass du das Geld oft erhältst, bevor die erste Stromabrechnung den Ertrag zeigt. Dank der bundesweiten Netzparität entfällt für Balkonkraftwerke zudem die Elektrizitätsabgabe auf selbst erzeugten Solarstrom, was deine Einsparung um weitere 1,5 Cent je Kilowattstunde erhöht. Zusammen ergibt das ein starkes Grundgerüst, das sich mit regionalen Unterstützungen noch ausbauen lässt.

Ein zweites Bundesinstrument ist der klimaaktiv Stromspar­bonus, der einmalig 100 Euro überweist, wenn du durch Eigenproduktion nachweislich mehr als 600 Kilowattstunden Netzbezug im Jahr einsparst. Viele Wechselrichter-Apps erstellen den nötigen Export automatisch, weshalb der Antrag kaum zehn Minuten dauert. Diese Kombination aus einmaligem Zuschuss und laufender Steuerbefreiung macht die Bundesförderung zur ersten Adresse für jeden Balkonstrom-Einsteiger.

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Landesprogramme und Gemeindezuschüsse

Die neun Bundesländer stocken den Bundesbonus je nach Budget kräftig auf. Niederösterreich zahlt zusätzlich 250 Euro, wenn die Anlage auf einer Bestands­wohnung installiert wird, während Oberösterreich bis zu 30 Prozent der Nettokosten fördert, gedeckelt auf 300 Euro. In Tirol erhalten Bewohner alpiner Zonen sogar 400 Euro, sofern das Modul ein Schneelast­zertifikat aufweist. Diese Zuschüsse werden meist „first come, first served“ vergeben, weshalb eine rasche Antragstellung wichtig ist. Parallel unterstützen viele Gemeinden ihre Bürger mit Klimafonds. Graz gewährt etwa einen Staffelbonus von 50 Euro je hundert Watt bis maximal 300 Euro, sobald der Fördertopf wieder geöffnet ist. Kleinere Gemeinden setzen auf Sachleistungen, zum Beispiel kostenlose Verleihgerüste für die Montage oder Gratis-Elektroprüfung durch den Bauhof. Da Kommunalbudgets begrenzt sind, lohnt ein Blick in den Amtskalender, um Sitzungstermine und Ausschüttungs­beschlüsse früh zu kennen.

Wer Förderungen geschichtet nutzt, kann in Summe weit über die Hälfte der Investition abdecken. Ein 800-W-Set für 650 Euro sinkt so schnell auf 250 Euro Effektivpreis, was einer Strompreis­entsprechung von unter fünf Cent pro Kilowattstunde entspricht. Damit schlägt dein Balkon­kraftwerk langfristig jede Fixzinsanlage.

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Kombinieren von Förderungen und Steuerbegünstigungen

Österreich erlaubt die Kumulation fast aller Förderungen, solange die Gesamtförderung 80 Prozent der Nettoinvestition nicht übersteigt. Der Bundeszuschuss wird zuerst gewährt, regionale Boni füllen die Differenz, und steuerliche Vorteile kommen obendrauf. Seit 2024 gilt ein Null-Prozent-Mehrwertsteuersatz für PV-Anlagen bis 35 Kilowatt, sofern sie auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert werden. Das spart bei einem 800-W-Set sofort knapp 100 Euro und senkt die Bemessungsgrundlage, auf die die prozentualen Landes­beihilfen ansetzen. Einkommens­steuerlich bleibt dein Balkonkraftwerk in der Liebhaberei, solange du keine Einspeisevergütung kassierst, wodurch auch Fördergelder steuerfrei bleiben. So verwandelt sich jeder Zuschuss in reinen Kapitalrückfluss ohne Nebenwirkungen. Eine kluge Strategie ist, zuerst den Landesantrag zu stellen, dann innerhalb der vorgegebenen 12-Monatsfrist den Bundescall zu bedienen und abschließend den Gemeindebonus einzureichen, sobald Rechnungen und Zählpunkt vorhanden sind. Diese Reihenfolge stellt sicher, dass kein Programm sich auf bereits ausbezahlte Mittel beruft und deinen Antrag kürzt.

Nutze unseren Förderrechner Österreich, um deinen persönlichen Zuschuss sofort zu ermitteln.

Antragsablauf und Fristenmanagement

Die Praxis zeigt, dass der Zeitplan entscheidend für den Erfolg ist. Bundescalls öffnen meist im Februar und September, schließen aber, sobald das Kontingent erschöpft ist; eine vorbereitete PDF-Mappe mit Rechnung, Datenblatt und Fotobeweis verkürzt die Eingabe auf wenige Minuten. Landesportale benötigen oft ein Kundenportal-Login, das du idealerweise vor der Lieferung anlegst, weil die Identitäts­prüfung per Handy-Signatur einen Tag dauern kann. Gemeinden akzeptieren Papierformulare oder E-Mails mit digitaler Signatur, setzen jedoch häufig eine Frist von drei Monaten nach Montage. Bewahre deshalb Lieferschein, Seriennummern und Marktstammdatenregister-Eintrag sorgfältig in einem Cloud-Ordner auf. Nachbewilligungen sind selten, aber fast jede Stelle verlangt den Nachweis, dass die Anlage tatsächlich läuft – ein Screenshot aus deiner Wechselrichter-App genügt. Tipp: Stelle Datum und Uhrzeit auf dem Handy sichtbar, um spätere Rückfragen zu vermeiden. Wenn alle Belege bereitliegen, fließen Fördergelder in der Regel innerhalb von acht bis zwölf Wochen auf dein Konto, und du kannst das Ersparte direkt in einen Speicher investieren oder die Laufzeit deines Kredits verkürzen.

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Häufige Fragen

Ja, solange die Rechnung in Euro ausgestellt ist und eine gültige UID-Nummer des Händlers trägt. Der Zoll entfällt innerhalb der EU, und Förderstellen akzeptieren die Unterlagen.

Seit Jänner 2024 wird null Prozent USt direkt ausgewiesen. Hast du 2023 gekauft, kannst du keine Rückvergütung beantragen, da die Regelung nicht rückwirkend gilt.

Ja, die meisten Programme fördern Balkon­kraftwerke unabhängig vom Eigentums­status. Ein Zustimmungs­schreiben des Vermieters kann erforderlich sein.

Ja, Einnahmen aus Einspeisung sind steuerpflichtig, Zuschüsse erhöhen jedoch nicht das zu versteuernde Einkommen. Du musst lediglich eine vereinfachte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung abgeben.