Genehmigung & Anmeldung

Mit der richtigen Genehmigung & Anmeldung geht dein Balkonkraftwerk innerhalb weniger Tage offiziell ans Netz. Die vereinfachten Verfahren 2025 sparen Papierkram und stellen sicher, dass deine Mini-PV-Anlage normkonform einspeist.

Rechtlicher Rahmen für Steckersolar 2025

Seit der Novelle des EnWG gilt eine bundeseinheitliche Bagatellgrenze von 800 W Ausgangsleistung für steckerfertige Plug-and-Play-Solaranlagen. Diese Grenze bestimmt, dass kein aufwendiges EEG-Anmeldeverfahren mehr nötig ist, solange der Mikro-Wechselrichter die VDE-AR-N 4105 erfüllt und über eine integrierte NA-Schutzfunktion verfügt. Dadurch entfällt die früher geforderte Einspeisevergütungserklärung und dein Einsatz reduziert sich auf wenige Online-Formulare. Gleichzeitig erlaubt das Bauordnungsrecht in allen Bundesländern die Montage ohne Baugenehmigung, sofern die Anlage nicht fest mit der Fassade verschraubt wird und die Statik des Geländers unverändert bleibt. In der Praxis genügt deshalb eine einfache Inbetriebnahme­anzeige, die du elektronisch bei den zuständigen Stellen einreichst. Wichtig ist, dass du während des gesamten Prozesses den Begriff Balkonkraftwerk verwendest, da viele Behörden genau dieses Schlagwort in ihren Leitfäden verankert haben.

Ein weiterer Vorteil der aktuellen Gesetzeslage ist die Null-Prozent-Mehrwertsteuer auf Lieferung und Installation von Solarkomponenten. Dadurch sinkt der Preis deiner Mini-PV-Anlage und zugleich entfällt der bürokratische Aufwand der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Die finanzielle Erleichterung motiviert viele Haushalte, selbst Strom zu erzeugen, was den politischen Zielen zur Dezentralisierung der Energieversorgung entspricht.

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Registrierung im Marktstammdatenregister

Der wichtigste Schritt nach der physischen Montage ist die Eintragung ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Das webbasierte Portal akzeptiert steckerfertige PV-Systeme in einer vereinfachten Maske, die nur fünf Kerninformationen abfragt: Zählernummer, Standortkoordinaten, Modul­leistung, Wechselrichter­leistung und Datum der Inbetriebnahme. Nutzer melden die Anlage als Stromerzeugungseinheit mit der Technikart Photovoltaik, wobei das Feld Bemerkung häufig für das Keyword Mini-PV-Anlage genutzt wird. Eine automatische Plausibilitätsprüfung vergleicht Postleitzahl und Gemeindeschlüssel und sendet anschließend eine Registrierungs­bestätigung im PDF-Format. Dieses Dokument dient als Nachweis gegenüber Netzbetreiber und Versicherung.

Die Bundesnetzagentur verlangt für Balkonkraftwerke keine Einspeisevergütung, solange die 800 W-Grenze nicht überschritten wird. Dadurch entfällt die regelmäßige Meldung von Erträgen und du bleibst von der Einkommensteuer befreit. Wenn später ein Upgrade der Anlage geplant ist, kannst du die Daten selbst im Portal anpassen, ohne einen komplett neuen Datensatz anlegen zu müssen. Damit bleibt das Verfahren flexibel und zeitgemäß.

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Mitteilung an den Netzbetreiber

Parallel zur Registrierung musst du deinen örtlichen Netzbetreiber informieren. Viele Unternehmen stellen inzwischen ein Online-Formular bereit, das weniger als zehn Minuten in Anspruch nimmt. Du gibst dort die Seriennummer des Mikro-Wechselrichters, das Datum der Marktstammdaten­registrierung und die bestätigte Wechselrichter­leistung an. Einige Netzbetreiber wünschen zudem das Datenblatt, um sicherzustellen, dass der ENS-Schalter den Schutz­vorgaben entspricht. Nach Eingang der Meldung erhältst du eine Eingangs­bestätigung, die meist als stillschweigendes Einverständnis gilt, wenn innerhalb von vier Wochen kein Widerspruch erfolgt. Da Steckersolaranlagen keinen Zählertausch mehr benötigen, bleibt dein Ferraris- oder Smart-Meter unverändert, solange er rücklaufgesperrt ist oder die Bezugsrichtung gemessen wird.

Versandfertige Dokumente wie der Datenblatt-Anhang oder die Konformitäts­erklärung deines Wechselrichters stehen in den meisten Fällen auf der Hersteller­website zum Download. Bewahre sie digital und in Papierform auf, denn Versicherungen fragen oft bei Schadens­fällen danach, um die korrekte Installation zu prüfen.

Alle Formulare und Links findest du in unserem Anmeldeservice für Balkonkraftwerke.

Miet- und Wohneigentumsrechtliche Besonderheiten

Mieter und Mitglieder einer Wohnungseigentümer­gemeinschaft müssen vor der Installation ihr Recht zur Nutzung der Balkon­außenfläche klären. Nach aktueller Rechtsprechung kann der Vermieter Steckersolar nicht pauschal verbieten, solange die Montage reversible ist und keine Substanz­veränderung am Gebäude stattfindet. Eine formlose schriftliche Anzeige genügt daher meist, um den Informations­pflichten nachzukommen. In einer Eigentümer­gemeinschaft braucht es einen einfachen Mehrheits­beschluss, weil ein Balkonkraftwerk nicht als bauliche Veränderung im Sinne des WEG gilt, sofern es nicht über die Balkonbrüstung hinausragt.

In beiden Szenarien empfiehlt es sich, technische Eckdaten, Fotos der geplanten Halterung und das Gewicht der Module offenzulegen. Diese Transparenz senkt die Hemmschwelle für Zustimmung und vermeidet Konflikte im Nachhinein. Sollte dennoch eine Ablehnung erfolgen, lohnt der Blick in die Landes­bauordnung, die den privilegierten Status kleiner Solaranlagen festschreibt. Ein rechtlicher Hinweis auf diese Paragraphen bewegt viele Verwalter zu einem Umdenken, zumal Mini-PV-Anlagen den Wert der Immobilie steigern. Sobald Einverständnis vorliegt, dokumentierst du Datum und Gegenzeichnung für deine Unterlagen, damit spätere Mieterwechsel oder Eigentums­übergaben den Betrieb nicht infrage stellen.

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Häufige Fragen

Nein, Balkonkraftwerke unter 30 kWp gelten einkommensteuerlich als Liebhaberei, solange keine Einspeisevergütung beansprucht wird. Damit entfällt die Pflicht zur Abgabe einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Nein, das Verfahren ist identisch. Gib im Marktstammdaten­register die tatsächliche Wechselrichter­leistung an und informiere den Netzbetreiber gleichermaßen, unabhängig davon, ob du 600 W oder 800 W einspeist.

Die Bundesnetzagentur kann ein Verwarn­geld verhängen, doch bei freiwilliger Nachmeldung wird oft von Sanktionen abgesehen. Informiere zusätzlich deinen Netzbetreiber, damit alle Daten synchron sind.

Ja, das Balkonkraftwerk kann temporär abgesteckt werden, ohne die Anmeldung zu verändern. Achte darauf, es bei der erneuten Inbetriebnahme an derselben Steckdose einzustecken, damit die Netzparameter gleich bleiben.